Satzung & Transparenz

Satzung und Gemeinnützigkeit

Unsere Satzung regelt Zweck, Mitgliedschaft und Organe des Vereins.

Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter VR 5104 eingetragen und vom Finanzamt Eberswalde als gemeinnützig anerkannt (Freistellungsbescheid vom 18.07.2024). Spenden sind steuerlich absetzbar.

Wohin das Geld fließt

Die Kasse wird jedes Jahr von zwei gewählten Kassenprüferinnen oder Kassenprüfern geprüft, die nicht dem Vorstand angehören (§ 8 der Satzung). Die Mitgliederversammlung entscheidet anschließend über die Entlastung des Vorstands.

Beitrag
Der Mindestbeitrag liegt bei 12 € im Jahr. Über die Mindesthöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

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